Das Europarecht wird in das Europarecht im weiten Sinne und das im engen Sinne verstanden.
Dabei handelt es sich beim Europarecht im weiten Sinne um das Recht der verschiedenen europäischen internationalen Organisationen. Dazu zählen unter anderem der Europarat, die Europäische Menschenrechtskonvention und auch die Europäische Freihandelsassoziation. Jedoch ist die Aufzählung bei weitem nicht vollständig. Das Europarecht im engen Sinne ist das Recht der Europäischen Union als solches. Es wird auch als supranationales Recht bezeichnet.
Des Weiteren lässt sich das Europarecht in Primärrecht und Sekundärrecht aufteilen, wobei ersteres Vorrang genießt. Das Primärrecht wird auch als Vertragsrecht bezeichnet und bildet die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrecht. Zwischen den Mitgliedstaaten, welche auch als „Herren der Verträge“ bezeichnet werden, geschlossene Verträge sind Inhalt des Primärrechts. Dazu gehört der Vertrag von Lissabon, Vertrag über die Europäische Union (EUV), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Diese Verträge und Rechtsgrundsätze beinhalten
- Wirtschaftsverfassung,
- Kompetenzordnung,
- Institutionelle Bestimmungen und
- Regelungen zu Außenbeziehungen.
Das Sekundärrecht bildet auf Grundlage des Primärrechts folglich Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, jedoch auch Empfehlungen und Stellungnahmen. Diese Verordnungen haben eine unmittelbare Durchgriffswirkung und es bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
Gegenüber nationalem Recht hat das gesamte EU-Recht im Fall einer Normenkollision Vorrang. Genauso bedarf es einer Beachtung des EU-Rechts durch die nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zuständig für das Europarecht ist der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dieser dient Wahrung des Rechts bei der Auslegung der Verträge.
Durch die dargelegten Informationen auf dieser Seite soll Ihnen ein grundlegendes Verständnis für den Aufbau des Europarechts und die Arbeitsweise der Europäischen Union veranschaulicht werden.