Der Europäische Binnenmarkt ist der größte Binnenmarkt der Welt. Der Binnenmarkt entsteht durch die Grundfreiheiten, die den Unionsbürgern gewährt sind, nämlich der freie Waren-, Kapital- und Zahlungsverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und die Freiheit des Personenverkehrs. Die Zölle innerhalb des Binnenmarkts sind verboten. Der freie Wettbewerb mit vielen Akteuren von vielen Mitgliedstaaten kommt den Verbrauchern zu Gute, indem die Preise für die Verbrauchsgüter gesenkt werden und die Unternehmen profitieren, weil sie ihr Produkte in allen Mitgliedstaaten zum Verkauf anbieten können. Der Binnenmarkt hat die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Ländern deutlich verstärkt und den Raum für den freien Wettbewerb geschaffen. Der Binnenmarkt wird durch zahlreiche Rechtsvorschriften und Grundsätze der Union von negativen Einflüssen und widerrechtliche Akten der Beteiligten geschützt, damit er aufrechterhalten bleibt.
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