Die Europäische Union ist eine überstaatliche Organisation sui generis. Sie ist eine wirtschaftliche und politische Vereinigung der Mitgliedstaaten, die allen Menschen, die innerhalb ihres Hoheitsgebiets leben, bestimmte Rechte und Freiheiten zuweisen. Die EU hat Ziele und Werte, die für das Streben einer besseren Form des Zusammenlebens ausgedacht sind. Nach dem Austritt von Großbritannien beträgt die Anzahl der Mitgliedstaaten 27. Darunter fallen
- Belgien,
- Bulgarien,
- Deutschland,
- Dänemark,
- Estland,
- Finnland,
- Frankreich,
- Griechenland,
- Irland,
- Italien,
- Kroatien,
- Malta,
- Niederlande,
- Lettland,
- Litauen,
- Luxembourg,
- Österreich,
- Polen,
- Portugal,
- Rumänien,
- Schweden,
- Slowakei,
- Slowenien,
- Spanien,
- Tschechien,
- Ungarn und
- Zypern.
Die EU hat sieben Hauptorgane, die alle unterschiedliche politische, juristische oder finanzielle Aufgaben haben. Sie sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, Rat der Europäischen Union (sogenannte Ministerrat), die Kommission, der Gerichtshof der EU (EuGH), die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Rechnungshof. Es gibt auch Nebenorgane der Union in Form von Ausschüssen, beispielsweise den Wirtschafts- und Sozialausschuss gem. Art. 301 ff. AEUV und den Ausschuss der Regionen gem. Art. 305 ff. AEUV. In den Ausschüssen werden Personengruppen aus dem Wirtschaftsleben bzw. aus Regionen durch Mitglieder vertreten und durch ihre Beratungsfunktion informieren die Ausschüsse die anderen Organe der EU über Probleme und Lösungen in Bezug auf ihren Themenbereichen.
Das EU-Parlament (Art. 14 EUV) und der Rat der EU (Art. 16 EUV) sind für die Gesetzgebung der Union tätig. Der Europäische Rat (Art. 15 EUV) besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Er bestimmt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen der Union.
Die Kommission (Art. 17 EUV) hat ähnliche Aufgaben wie die Gewalt der Exekutive in einem Staat. Sie erlässt Vorschläge und Initiativen für die Entwicklung des Unionsrechts, die von der Legislative (Parlament und Rat) abgestimmt werden müssen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts sowohl auf mitgliedstaatlicher Ebene als auch in der Unionsbürokratie.
Der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der EU. Nach Art. 19 EUV sichert er die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Europäische Zentralbank betreibt die Währungspolitik der Union mit den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro als ihre Währung benutzen. Sie bildet auch gemeinsam mit den Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Letztlich überwacht der Europäische Rechnungshof Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU.