Gemeinschaftsrecht und Unionsrecht

Das Gemeinschaftsrecht ist ein veralteter Begriff, der aus dem Recht der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft stammt. Mit dem Vertrag von Rom im Jahr 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Der im Jahr 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht hat die drei Säulen der Europäischen Union eingeführt. Die erste Säule war die Säule von den Europäischen Gemeinschaften (EG), welche die bisherigen Mitglieder der EWG umfasste. Der Begriff „Gemeinschaftsrecht“ wurde dann wegen der Begriffsbestimmung als „EG“ weiter benutzt. Im Jahr 2007 wurde der Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und damit hat die EU ihre heutige Gestaltung erreicht. Der Vertrag von Lissabon reformierte den EU-Vertrag und der Begriff „Gemeinschaftsrecht“ wurde durch den Begriff „Unionsrecht“ ersetzt. Er wird aber immer noch von der Literatur und Rechtsprechung benutzt, da die Grundlagen der heutigen Rechtsstreitigkeiten oder Urteile darauf beruhen. Die noch heute geltenden Verordnungen und Richtlinien aus den Jahren vor 2009 werden auch als EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien bezeichnet.

Heutzutage wird der Begriff „Gemeinschaftsrecht“ für den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft benutzt, da dieser sich seit den römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft kaum geändert hat.